Was kostet eine Website in der Schweiz? Preise in CHF und die Pflichten
Wer Schweizer Angebote mit deutschen vergleicht, erschrickt erst einmal. Der Unterschied ist aber kein Aufschlag, sondern schlicht das Schweizer Lohnniveau. Eine Agenturstunde kostet hier ungefähr das Anderthalbfache bis Doppelte einer deutschen.
Die einzelnen Kostenblöcke sind dieselben wie überall, sie stehen in Was kostet eine Website monatlich. Dieser Artikel rechnet sie in Franken und ergänzt, was in der Schweiz rechtlich anders ist.
Stundensätze in der Schweiz
- Freelancer: CHF 80 bis 150 die Stunde
- Agentur: CHF 150 bis 250 die Stunde
- Durchschnitt über den Markt: rund CHF 166 die Stunde
Typische Projektpreise
| Projekt | Umfang | Preis |
|---|---|---|
| Onepager | Eine Seite | ab CHF 800 |
| Einfache Website, Freelancer | 3–5 Seiten | CHF 2.000–5.000 |
| Einfache Website, Agentur | 3–5 Seiten | CHF 3.000–8.000 |
| KMU-Website | 3–10 Seiten | CHF 2.000–6.000 |
| Komplexe Seite oder Shop | Individuelle Funktionen | bis CHF 25.000+ |
Auffällig ist die Überschneidung zwischen den Zeilen: Dieselbe Seite kostet je nach Anbieter das Doppelte. Das liegt fast immer daran, wie viel Konzept- und Designarbeit im Angebot steckt, nicht an der Technik. Wie sich so ein Angebot aufteilt, haben wir in Was kostet eine Website bei einer Agentur aufgeschlüsselt.
Laufende Kosten pro Monat
| Block | Pro Monat |
|---|---|
| .ch-Domain | CHF 1–2 |
| Hosting in der Schweiz | CHF 10–60 |
| Lizenzen und Plugins | CHF 0–130 |
| Rechtliches (Consent-Tool, Texte) | CHF 0–35 |
| Wartung | CHF 0–600 |
| Änderungen | nach Stundensatz |
Der Änderungsblock schlägt in der Schweiz am härtesten zu. Vier kleine Textänderungen im Monat sind bei CHF 180 die Stunde schnell CHF 360 bis 720. Das ist der Posten, bei dem sich ein fester Monatspreis in der Schweiz früher rechnet als in Deutschland.
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Anders als oft angenommen gibt es auch in der Schweiz eine Impressumspflicht, sie steht nur an einer ungewohnten Stelle im Gesetz.
- Impressum, Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG: Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss klar und vollständig über seine Identität und Kontaktadresse informieren, ausdrücklich inklusive E-Mail-Adresse. Das gilt für Websites, über die Geschäfte angebahnt oder abgeschlossen werden, also auch für ganz normale Dienstleisterseiten mit Kontakt- oder Anfrageformular. Eine reine private Hobbyseite fällt nicht darunter.
- Datenschutzerklärung, revDSG: Das revidierte Datenschutzgesetz führt eine allgemeine Informationspflicht ein. Nach Art. 19 Abs. 2 DSG musst du unter anderem die verantwortliche Person, die Bearbeitungszwecke und die Empfänger nennen.
Das sind zwei verschiedene Dokumente, die oft verwechselt werden. Das Impressum sagt, wer die Seite betreibt. Die Datenschutzerklärung sagt, was mit Daten passiert. Beide gehören auf eine kommerzielle Schweizer Website, üblicherweise als Fussnoten-Link von jeder Seite aus erreichbar.
Die Sanktionen sind nicht symbolisch: Ein Verstoss gegen die UWG-Informationspflicht kann nach Art. 23 Abs. 1 UWG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, eine vorsätzliche Verletzung der Informationspflichten nach DSG mit Busse bis CHF 250.000 (Art. 60 Abs. 1 DSG). Wir sind keine Rechtsberatung, lass deinen konkreten Fall prüfen.
Was in der Schweiz sonst noch zählt
- Hosting-Standort: Viele Schweizer Kunden erwarten Hosting in der Schweiz oder zumindest in Europa. Das ist selten eine rechtliche Pflicht, aber häufig ein Vertrauensfaktor im Verkaufsgespräch.
- Mehrsprachigkeit: Deutsch plus Französisch, oft zusätzlich Italienisch oder Englisch. Das ist der Posten, der Schweizer Projekte am stärksten verteuert, weil jede Seite mehrfach existiert und jede Änderung mehrfach anfällt.
- Mehrwertsteuer: 8,1 Prozent, deutlich niedriger als in Deutschland oder Österreich. Agenturangebote sind im B2B meist exklusive MWST.
Gerade der Mehrsprachigkeits-Punkt ist ein guter Grund, sich anzuschauen, wie Änderungen bei einem Anbieter ablaufen. Wenn jede Sprachversion einzeln nach Stunden abgerechnet wird, verdreifachen sich die laufenden Kosten still und leise.
Die Modelle nebeneinander, in Franken
| Modell | Einmalig | Pro Monat | Wer ändert? |
|---|---|---|---|
| Baukasten, selbst gepflegt | CHF 0–2.000 | CHF 25–70 | du selbst |
| Freelancer | CHF 2.000–5.000 | CHF 60–160 | Freelancer, nach Stunden |
| Agentur mit Wartung | CHF 3.000–8.000 | CHF 250–800 | Agentur, nach Stunden |
| Betreuter Service | ab EUR 890 | ab EUR 79 | Anbieter, unbegrenzt |
Welches Modell sich rechnet, hängt vor allem an einer Frage: wie oft sich auf deiner Seite etwas ändern soll. Die Entscheidungshilfe steht in Website erstellen lassen: monatliche Kosten statt Einmalpreis.
Häufige Fragen
Was kostet eine Website in der Schweiz?
Wie hoch ist der Stundensatz einer Schweizer Webagentur?
Braucht eine Schweizer Website ein Impressum?
Was verlangt das revDSG für meine Website?
Warum sind Schweizer Websites teurer als deutsche?
Das Fazit
In der Schweiz ist nicht die Erstellung das Problem, sondern der laufende Betrieb. Bei CHF 150 bis 250 die Stunde wird jede kleine Textänderung zu einer bewussten Entscheidung, und genau deshalb veralten viele gute Schweizer Websites nach zwei Jahren.
Wenn du vergleichst, vergleiche deshalb nicht die Offerte, sondern die Frage danach: Was kostet es, in zwei Jahren drei Sätze zu ändern, und zwar in allen Sprachversionen?