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Was kostet eine Website in der Schweiz? Preise in CHF und die Pflichten

Kurz gesagt: Die Schweiz ist der teuerste deutschsprachige Markt für Websites. Agenturen rechnen mit CHF 150 bis 250 die Stunde, Freelancer mit CHF 80 bis 150, der Schnitt liegt bei rund CHF 166. Eine einfache Website mit 3 bis 5 Seiten kostet bei einer Agentur CHF 3.000 bis 8.000, beim Freelancer CHF 2.000 bis 5.000. Rechtlich brauchst du zwei getrennte Dokumente: ein Impressum nach UWG und eine Datenschutzerklärung nach revDSG.

Wer Schweizer Angebote mit deutschen vergleicht, erschrickt erst einmal. Der Unterschied ist aber kein Aufschlag, sondern schlicht das Schweizer Lohnniveau. Eine Agenturstunde kostet hier ungefähr das Anderthalbfache bis Doppelte einer deutschen.

Die einzelnen Kostenblöcke sind dieselben wie überall, sie stehen in Was kostet eine Website monatlich. Dieser Artikel rechnet sie in Franken und ergänzt, was in der Schweiz rechtlich anders ist.

Stundensätze in der Schweiz

  • Freelancer: CHF 80 bis 150 die Stunde
  • Agentur: CHF 150 bis 250 die Stunde
  • Durchschnitt über den Markt: rund CHF 166 die Stunde

Typische Projektpreise

ProjektUmfangPreis
OnepagerEine Seiteab CHF 800
Einfache Website, Freelancer3–5 SeitenCHF 2.000–5.000
Einfache Website, Agentur3–5 SeitenCHF 3.000–8.000
KMU-Website3–10 SeitenCHF 2.000–6.000
Komplexe Seite oder ShopIndividuelle Funktionenbis CHF 25.000+

Auffällig ist die Überschneidung zwischen den Zeilen: Dieselbe Seite kostet je nach Anbieter das Doppelte. Das liegt fast immer daran, wie viel Konzept- und Designarbeit im Angebot steckt, nicht an der Technik. Wie sich so ein Angebot aufteilt, haben wir in Was kostet eine Website bei einer Agentur aufgeschlüsselt.

Laufende Kosten pro Monat

BlockPro Monat
.ch-DomainCHF 1–2
Hosting in der SchweizCHF 10–60
Lizenzen und PluginsCHF 0–130
Rechtliches (Consent-Tool, Texte)CHF 0–35
WartungCHF 0–600
Änderungennach Stundensatz

Der Änderungsblock schlägt in der Schweiz am härtesten zu. Vier kleine Textänderungen im Monat sind bei CHF 180 die Stunde schnell CHF 360 bis 720. Das ist der Posten, bei dem sich ein fester Monatspreis in der Schweiz früher rechnet als in Deutschland.

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Die zwei Pflichtdokumente einer Schweizer Website

Anders als oft angenommen gibt es auch in der Schweiz eine Impressumspflicht, sie steht nur an einer ungewohnten Stelle im Gesetz.

  • Impressum, Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG: Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss klar und vollständig über seine Identität und Kontaktadresse informieren, ausdrücklich inklusive E-Mail-Adresse. Das gilt für Websites, über die Geschäfte angebahnt oder abgeschlossen werden, also auch für ganz normale Dienstleisterseiten mit Kontakt- oder Anfrageformular. Eine reine private Hobbyseite fällt nicht darunter.
  • Datenschutzerklärung, revDSG: Das revidierte Datenschutzgesetz führt eine allgemeine Informationspflicht ein. Nach Art. 19 Abs. 2 DSG musst du unter anderem die verantwortliche Person, die Bearbeitungszwecke und die Empfänger nennen.

Das sind zwei verschiedene Dokumente, die oft verwechselt werden. Das Impressum sagt, wer die Seite betreibt. Die Datenschutzerklärung sagt, was mit Daten passiert. Beide gehören auf eine kommerzielle Schweizer Website, üblicherweise als Fussnoten-Link von jeder Seite aus erreichbar.

Die Sanktionen sind nicht symbolisch: Ein Verstoss gegen die UWG-Informationspflicht kann nach Art. 23 Abs. 1 UWG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, eine vorsätzliche Verletzung der Informationspflichten nach DSG mit Busse bis CHF 250.000 (Art. 60 Abs. 1 DSG). Wir sind keine Rechtsberatung, lass deinen konkreten Fall prüfen.

Was in der Schweiz sonst noch zählt

  • Hosting-Standort: Viele Schweizer Kunden erwarten Hosting in der Schweiz oder zumindest in Europa. Das ist selten eine rechtliche Pflicht, aber häufig ein Vertrauensfaktor im Verkaufsgespräch.
  • Mehrsprachigkeit: Deutsch plus Französisch, oft zusätzlich Italienisch oder Englisch. Das ist der Posten, der Schweizer Projekte am stärksten verteuert, weil jede Seite mehrfach existiert und jede Änderung mehrfach anfällt.
  • Mehrwertsteuer: 8,1 Prozent, deutlich niedriger als in Deutschland oder Österreich. Agenturangebote sind im B2B meist exklusive MWST.

Gerade der Mehrsprachigkeits-Punkt ist ein guter Grund, sich anzuschauen, wie Änderungen bei einem Anbieter ablaufen. Wenn jede Sprachversion einzeln nach Stunden abgerechnet wird, verdreifachen sich die laufenden Kosten still und leise.

Die Modelle nebeneinander, in Franken

ModellEinmaligPro MonatWer ändert?
Baukasten, selbst gepflegtCHF 0–2.000CHF 25–70du selbst
FreelancerCHF 2.000–5.000CHF 60–160Freelancer, nach Stunden
Agentur mit WartungCHF 3.000–8.000CHF 250–800Agentur, nach Stunden
Betreuter Serviceab EUR 890ab EUR 79Anbieter, unbegrenzt

Welches Modell sich rechnet, hängt vor allem an einer Frage: wie oft sich auf deiner Seite etwas ändern soll. Die Entscheidungshilfe steht in Website erstellen lassen: monatliche Kosten statt Einmalpreis.

Häufige Fragen

Was kostet eine Website in der Schweiz?
Eine einfache Website mit 3 bis 5 Seiten kostet bei einer Schweizer Agentur CHF 3.000 bis 8.000, bei einem Freelancer CHF 2.000 bis 5.000. Eine KMU-Website mit 3 bis 10 Seiten liegt bei CHF 2.000 bis 6.000, ein einfacher Onepager ab rund CHF 800. Komplexe Projekte mit Shop oder individuellen Funktionen erreichen CHF 25.000 und mehr.
Wie hoch ist der Stundensatz einer Schweizer Webagentur?
Schweizer Webagenturen verrechnen zwischen CHF 120 und CHF 250 pro Stunde, der Durchschnitt liegt bei rund CHF 166. Freelancer bewegen sich bei CHF 80 bis 150, etablierte Agenturen eher bei CHF 150 bis 250, abhängig von Erfahrung und Standort.
Braucht eine Schweizer Website ein Impressum?
Ja. Die Pflicht ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG: Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss klar und vollständig über seine Identität und Kontaktadresse informieren, ausdrücklich inklusive E-Mail-Adresse. Das betrifft Webshops, Buchungsplattformen und ganz normale Dienstleisterseiten mit Anfrage- oder Bestellfunktion. Eine rein private Hobbyseite fällt nicht darunter.
Was verlangt das revDSG für meine Website?
Das revidierte Datenschutzgesetz führt eine allgemeine Informationspflicht ein. Nach Art. 19 Abs. 2 DSG musst du in einer Datenschutzerklärung unter anderem die verantwortliche Person mit Kontaktangaben, die Bearbeitungszwecke und die Empfänger der Daten nennen. Die Datenschutzerklärung ist ein eigenes Dokument neben dem Impressum, beide gehören auf eine kommerzielle Schweizer Website.
Warum sind Schweizer Websites teurer als deutsche?
Der Hauptgrund ist das Lohnniveau: Eine Agenturstunde kostet in der Schweiz mit CHF 150 bis 250 ungefähr das Anderthalbfache bis Doppelte einer deutschen. Dazu kommt, dass Schweizer Projekte häufiger mehrsprachig sind, meist Deutsch und Französisch. Jede zusätzliche Sprache vervielfacht nicht nur die Erstellung, sondern auch jede spätere Änderung.

Das Fazit

In der Schweiz ist nicht die Erstellung das Problem, sondern der laufende Betrieb. Bei CHF 150 bis 250 die Stunde wird jede kleine Textänderung zu einer bewussten Entscheidung, und genau deshalb veralten viele gute Schweizer Websites nach zwei Jahren.

Wenn du vergleichst, vergleiche deshalb nicht die Offerte, sondern die Frage danach: Was kostet es, in zwei Jahren drei Sätze zu ändern, und zwar in allen Sprachversionen?

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